Klassen
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A direkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
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A Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW/34 PS,nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
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A1 Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist
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M Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)*
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B Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. /auch Automatik
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BE Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
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C Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
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CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
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C1 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
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C1E Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
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L Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h, auch mit Anhängern*
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T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 kmh, aber nicht mehr als 60 km/h). Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.*
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Mofa-Kurse
ASF-Nachschulung für Fahranfänger
ASP
-Punktabbauseminar
-Fahrtraining für PKW/Motorrad und LKW
-Pannenkurse
-Spritsparseminare
-Fahrtraining mit Anhänger