Klassen

A direkt
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen
über 25 kW (34 PS)

A
Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis
max. 25 kW/34 PS,nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung
und Prüfung unbegrenzt)

A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1
dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren,
deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist


M
Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)*


B
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. /auch Automatik


BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht
unter Klasse B fällt.


C
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.


CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge


C1
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.


C1E
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger
(max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)


L
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h,
auch mit Anhängern*


T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger
(mehr als 32 kmh, aber nicht mehr als 60 km/h).
Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres nur Zugmaschinen
bis 40 km/h.*



Mofa-Kurse

ASF-Nachschulung für Fahranfänger

ASP
-Punktabbauseminar
-Fahrtraining für PKW/Motorrad und LKW
-Pannenkurse
-Spritsparseminare
-Fahrtraining mit Anhänger